Reisebüro Kurzarbeit

Reisebüro Kurzarbeit

Reisebüro Kurzarbeit ist eine von diversen Maßnahmen, die Reisebüros in der Corona Krise umgehend in Betracht ziehen

sollten !

 

UPDATE (Stand 26.08.20) :
Aktuell ist seitens der Bundesregierung geplant die Kurzarbeit bis 12/2021 zu verlängern. Bis 06/2021 sollen die Sozialbeiträge zu 100% und von 07/2021 bis 12/2021 zu 50% erstattet werden. Bei Fragen wenden Sie sich an uns bitte.

 

Es gibt nur wenige Entscheidungen, die schlimmere langfristige Konsequenzen haben können, als langjährige, effiziente und produktive Mitarbeiter zu entlassen !

Darum sollte die Reisebüro Leitung unbedingt die Möglichkeiten der Kurzarbeit, insbesondere unter den modifizierten und in der Korona Krise angepassten Bedingungen in Anspruch nehmen.

 

Damit können Reisebüros einen erheblichen Zuschuss zu den Lohn- und Gehaltskosten erhalten und damit Ihre Mitarbeiter selbst in derartigen Krisenzeiten halten.

Wir halten dies für absolut richtig und soweit irgend möglich auch unbedingt für die erste Wahl, solange es irgend möglich ist !

Was bringt es denn Ihrem Reisebüro, wenn die Korona Krise vorüber geht und Sie keine einsatzbereiten Mitarbeiter mehr haben ?!

 

Fragen dazu oder Interesse geweckt ? Kontaktieren Sie uns hier.
Wir finden gemeinsam heraus, wie wir Sie unterstützen können und in welchem Unternehmensbereich Sie am ehesten Beratung und Unterstützung benötigen ! Dies kostet Sie nichts !
Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, wird ein Antrag beim BAFA gestellt, welcher in der Regel kurzfristig genehmigt wird. Hiernach können wir dann sofort für Sie tätig werden !

 

Sprechen Sie unbedingt sofort mit Ihren Mitarbeitern und holen Sie sich die Bestätigung für die Reisebüro Kurzarbeit.

Diese kann auch flexibel gestaltet werden, so daß der Arbeitsausfall während der Kurzarbeit an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst werden kann.

Hiernach sollten Sie umgehend bei Ihrer Arbeitsagentur Kurzarbeit, idealerweise rückwirkend zum letzten Ersten, anmelden.

 

Nach der Bestätigung durch die Arbeitsagentur empfehlen wir Ihnen pro Mitarbeiter und Tag die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu erfassen. Diese rechnet die Reisebüro Leitung, oder der Steuerberater, dann am Monatsende entsprechend ab. Die Auszahlung des Netto Lohnes erfolgt ganz normal vom Reisebüro an die Mitarbeiter.

Das Reisebüro stellt im Anschluss, binnen maximal 3 Monaten, den Auszahlungsantrag bei der Arbeitsagentur und erhält dann von dort das Geld.

 

Beantragen Sie unbedingt Reisebüro Kurzarbeit und vermeiden Sie nicht unbedingt erforderliche Kündigungen !
Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung von Tourismconsulting und optimieren Sie Ihr Unternehmen für die Zeit nach der Corona Krise jetzt ! Wir beraten Sie gerne ! Dies ist im Rahmen der BAFA Förderung in der Korona Krise für Sie kostenlos !

 

Schreiben Sie uns hier. Wir werden umgehend auf Sie zurück kommen >>