Reisebüro Unternehmensberatung Förderung durch das BAFA.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert unternehmerisches Know-How. Sprich : die Beratung durch vom BAFA lizenzierte Berater, wird vom Staat gefördert.
Je nachdem in welchem Bundesland Sie ansässig sind und wie lange Ihr Reisebüro besteht, können
bis zu 90% von max. 4.000,-€ gefördert werden !
Viele touristische Unternehmen, insbesondere auch Reisebüros,
haben, größtenteils ohne entsprechende Selbsteinschätzung, erheblichen Beratungsbedarf. Das BAFA wird dem gerecht,
indem es gewisse Freiberufler und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) dabei fördert die, für diese andernfalls zum Teil als zu teuer erscheinende, Unternehmensberatung in Anspruch zu
nehmen.
Beachten Sie bitte aktuell auch unsere eigenen Tourismconsulting Krisen Förderprogramme:
(1) 1 Stunde Beratung telefonisch, oder
fernschriftlich : 50,-€ netto Pauschalhonorar
(2) 1 Tag a max. 8 Stunden Beratung, persönlich, oder fernschriftlich : 250,-€ netto Pauschalhonorar
(3) Beratungshonorare von max. 3.000,-€
Euro netto auf 12 Monatsraten a 250,-€ netto verteilen
Förderungswürdig durch das BAFA ist Ihr Reisebüro demnach, wenn es :
a) rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe tätig ist
b) seinen Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland hat
c) weniger als 250 Personen beschäftigt
d) einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro hat
Je nachdem ob Sie ein Jungunternehmen (innerhalb 2 Jahren nach Gründung) Bestandsunternehmen (ab dem 3. Jahr nach Gründung) oder ein Unternehmen in Schwierigkeiten sind und in welchem Bundesland
sich Ihr Sitz befindet werden zwischen 50 % und bis zu 90 % unserer Beratungsleistungen bis zu einem Maximalbetrag
i.H.v. 4.000,-€ Euro, der in der Regel ausreichend ist, gefördert. Mit anderen Worten Ihr Eigenanteil liegt bei 300,-€ Euro bis maximal 2.000,-€ Euro netto. Dazu kommt die Mehrwertsteuer, die ja
aber bekanntlich für Sie als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt wieder in Abzug zu bringen und folglich kostenneutral ist.
Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung, Eintragung im Handelsregister oder bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt. Bei Übernahme eines Unternehmens gilt der Tag der Übernahme und bei Beteiligung der Tag der tätigen Beteiligung als Gründungsdatum. Im Rahmen einer Unternehmensbeteiligung muss eine Führungsposition eingenommen werden.
Ein Unternehmen ist dann als Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten anzusehen, wenn, im Fall von Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung, mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen ist, im Fall von Gesellschaften bei denen zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haftet, mehr als die Hälfte der ausgewiesenen Eigenmittel infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen sind.
Des Weiteren sind die De-Minimis Beihilfeverordnungen der EU zu beachten. Wichtig sind hier die in den letzten 2 Kalenderjahren von Ihrem Unternehmen in Anspruch genommenen Beihilfen/Fördermaßnahmen und Zuschüsse, die diese De-Minimis Verordnungen tangieren.
Durch das BAFA gefördert werden :
Allgemeine Beratungen
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
-von Frauen geführt werden.
-von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
-von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
-zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
-zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
-zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
-zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
-zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
-zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Unternehmen in Schwierigkeiten
können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln.
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Beratungen für Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsauftrag eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Diese Einschränkung gilt nicht für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten.
Nach dem initialen, ersten Beratungsprojekt ist auch die Beantragung der Förderung eine Anschlussberatung, als zweites, separates Beratungsprojekt, möglich.
Nutzen Sie diese Fördermöglichkeiten, denn Sie sind bares Geld wert und bedeuten signifikante Mehrwerte für Sie und Ihr Unternehmen !
Wir erklären Ihnen gerne kostenfrei, Ihre Fördermöglichkeiten. Schreiben Sie uns dazu hier, oder rufen Sie uns an.
Telefon : 02204-9195107.
Wenn keine BAFA Förderung für Ihr Unternehmen in Frage kommt
können wir dennoch fast immer helfen. Zum einen durch faire und angemessene Honorarvereinbarungen mit Ihnen. Zum anderen dadurch, daß wir oftmals bereit sind unsere Honorare und/oder Beratungen auf mehrere Monate zu verteilen, so daß die finanzielle Belastung für Sie gering bleibt. Im übrigen stehen wir Ihnen dadurch auch über einen längeren Zeitraum als Berater und Ansprechpartner zur Verfügung und können die Umsetzung von zuvor erarbeiteten Handlungsempfehlungen begleiten.
Schreiben Sie uns hier. Wir werden umgehend auf Sie zurück kommen >>
Jetzt Reisebüro Förderung für Unternehmensberatung des BAFA in Anspruch nehmen !
Beachten Sie bitte aktuell auch unsere eigenen Tourismconsulting Krisen Förderprogramme:
(1) 1 Stunde Beratung telefonisch, oder
fernschriftlich : 50,-€ netto Pauschalhonorar
(2) 1 Tag a max. 8 Stunden Beratung, persönlich, oder fernschriftlich : 250,-€ netto Pauschalhonorar
(3) Beratungshonorare von max. 3.000,-€
Euro netto auf 12 Monatsraten a 250,-€ netto verteilen
Bitte lesen Sie unbedingt auch die unten für Sie zur Verfügung gestellten PDF´s mit Informationen zu BAFA Förderungsmöglichkeiten.
Wir weisen auch darauf hin, daß die hier aufgeführten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen wurden, jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erheben,
zumal die sog. BAFA Rahmenrichtlinien und sonstigen in diesem Zusammenhang zur Anwendung zu bringenden Konditionen sich jederzeit, auch ohne vorherige Ankündigung, ändern können
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